Direkt zum Inhalt springen

Accesskeys





Projektbeiträge

Unterstützung kultureller Projekte aus dem Lotteriefonds

Der Lotteriefonds des Kantons Thurgau unterstützt Projekte im kulturellen und sozialen Bereich. Entsprechende Gesuche sind an das Kulturamt zu richten mit folgenden Angaben:

 

Weitere Informationen sind dem Merkblatt zu entnehmen:  Merkblatt Lotteriefonds                

Die Gesuche an den Lotteriefonds werden von den Fachreferentinnen und -referenten des Kulturamtes begutachtet. Auf Grund ihrer Stellungnahmen und allenfalls externer Gutachten entscheidet das Kulturamt über Beiträge bis zu Fr. 10'000.-, der Chef des Departementes für Erziehung und Kultur über Beiträge bis Fr. 20'000.- und der Regierungsrat des Kantons Thurgau über Beiträge von mehr als Fr. 20'000.-.

Die Grundlagen für die Beurteilung der Gesuche bilden das Gesetz über die Kulturförderung und Kulturpflege, die entsprechenden Verordnungen sowie das Kulturkonzept des Kantons Thurgau.

Eine Übersicht über weitere öffentliche und private Organisationen der Kulturförderung bietet das Adressverzeichnis www.kulturfoerderung.ch vom Bundesamt für Kultur und "Migros Kulturprozent".


Steuerbefreiung von kulturellen Organisationen

Das Kulturamt hat in einem Merkblatt die wichtigsten Informationen zur Steuerbefreiung von kulturellen Organisationen zusammengestellt. Die Steuerbefreiung bildet die Voraussetzung dafür, dass Gönnerinnen und Gönner solcher Organisationen ihre Unterstützungsbeiträge privat von der Steuer absetzen können.

Merkblatt Steuerbefreiung